Strompreis Vergleich 2023
Die steigenden Strompreise und ihre sozialen und ökonomischen Konsequenzen stehen regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit. Einkommensschwache Haushalte werden durch die hohen Energiepreise besonders stark belastet. Darüber hinaus wird befürchtet, dass hohe Strompreise die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Wirtschaftszweige gefährden. Als der Strommarkt 1998 liberalisiert wurde, hatten die Politiker eigentlich auf starken Wettbewerb und sinkende Preise gehofft.
Stattdessen haben sich die Strompreise seither mehr als verdoppelt. Ein Ende des Trends ist nicht in Sicht. Experten rechnen auch für die kommenden Jahre mit kontinuierlich steigenden Preisen, auch wenn sich die Preiskurve etwas abflachen dürfte. Aber warum wird Strom eigentlich immer teurer und was können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher tun, damit Ihre Stromkosten nicht außer Kontrolle geraten?
Themenübersicht
Wie setzt sich der Strompreis in Deutschland zusammen?
Dass die Strompreise in Deutschland so hoch sind, liegt nicht alleine an fehlendem Wettbewerb und gierigen Energiekonzernen, auch der Staat verdient ordentlich mit. So wird auch auf elektrische Energie eine Umsatzsteuer von 19 Prozent erhoben, hinzu kommt die Stromsteuer, die 2,05 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Die Stromsteuer wurde 1999 als Lenkungssteuer eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgte damit die Absicht, elektrische Energie für private Haushalte zu verteuern und diese so zum Stromsparen zu animieren.
Die Einnahmen aus der Stromsteuer wurden verwendet, um den Beitragssatz zur Rentenversicherung von damals 20,30 auf 19,50 Prozent zu senken. Mit dieser Maßnahme wurde eine Etappe der sogenannten „Ökologischen Steuerreform“ der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder umgesetzt. Diese zielte darauf, Energie zu verteuern, den Faktor Arbeit dagegen billiger zu machen. Des Weiteren profitieren die Städte und Gemeinden von den Konzessionsabgaben, die die Energieversorger für die Nutzung öffentlichen Raums bei der Verlegung ihrer Leitungen bezahlen müssen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Höhe der Einwohnerzahl einer Kommune ab und beträgt zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro Kilowattstunde. Ein weiterer dicker Brocken entfällt auf die Umlagen, die der Förderung alternativer Energien dienen. Betreiber von Wind-, Wasser- und Solarstromanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten dafür eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Vergütung. Diese betrug im vergangenen Jahr 6,880 ct/kWh und wurde für das Jahr 2018 auf 6,792 ct/kWh gesenkt.
Die Einspeisevergütung liegt über dem Preise, der für diesen Strom an der Strombörse realisiert werden kann. Die Differenz dürfen die Netzbetreiber über die Netznutzungsentgelte vereinnahmen. Die Kosten werden also an den Endverbraucher überwälzt. Die EEG-Umlage macht etwa 24% des Kilowattpreises aus, den die Endverbraucher bezahlen. Hinzu kommen noch knapp 3 Prozent für andere Öko-Agaben wie etwa die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die nach demselben Prinzip an die Verbraucher weiterbelastet wird.
Die Abgaben für den Ausbau der Erneuerbaren Energien machen insgesamt fast 30 Prozent des Strompreises aus. Die Stromerzeugung und die Stromverteilung, zwei Faktoren, von denen man eigentlich erwarten würde, dass sie den Löwenanteil an den Strompreisen ausmachen, kommen gemeinsam lediglich auf etwa 45 Prozent, tragen also noch nicht einmal ganz die Hälfte zu den Gesamtkosten bei.
Was wird in Deutschland eigentlich wie reguliert?
Das Geschäft mit dem Strom lässt sich in drei Geschäftsfelder, Produktion, Vertrieb und Transport, einteilen. Produktion und Vertrieb von Strom unterscheiden sich aus ökonomischer Sicht nicht grundsätzlich vom Handel mit Äpfeln und Bananen. Der Transport erfolgt aber über Stromnetze, bei denen es sich um sogenannte natürliche Monopole handelt.
Bei natürlichen Monopolen kann sich auch unter idealen Bedingungen kein Wettbewerb einstellen, weil dieser entweder unmöglich ist oder aufgrund extrem hoher Fixkosten ineffizient wäre. Auf Stromnetze trifft letzteres zu. In der Vergangenheit haben die Netzbetreiber den Monopolgewinn abgeschöpft und damit oftmals die im Wettbewerb stehenden Geschäftsfelder, insbesondere den Vertrieb, quersubventioniert.
Echter Wettbewerb auf dem Strommarkt war deshalb lange Zeit unmöglich. Dies wollte der Gesetzgeber ändern, als er mit Erlass des Energiewirtschaftsgesetz (EWG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) begann, die Nutzungsentgelte für das Netz behördlich zu überprüfen. Seit November 2005 müssen sich sowohl die Übertragungsnetzbetreiber, als auch die Verteilnetzbetreiber ihre Preise von der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn genehmigen lassen.
Die Behörde prüft die Kosten und genehmigt diese nur in dem Umfang, indem sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Monopolgewinne sollen so weitestgehend verhindert werden. Die behördlich genehmigten Preise sind für alle Netznutzer einer bestimmten Gruppe gleich. E.ON oder RWE dürfen für den Transport fremden Stroms deshalb nicht mehr mehr verlangen, wie für den Transport des Stroms, den sie selbst herstellen und vertreiben. Wettbewerb im Stromsektor ist seither theoretisch möglich.
Die Bundesnetzagentur konnte auch gleich während der ersten beiden Regulierungsperioden eine beträchtliche Absenkung der Netznutzungsentgelte erwirken, auf den Endpreis hat sich dies aber oft sogar negativ ausgewirkt. Da ist darauf zurückzuführen, dass der Preis für die elektrische Energie selbst nicht reguliert wird, sondern lediglich der allgemeinen Missbrauchskontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegt.
Viele von der Bundesnetzagentur „geschröpfte“ Energieversorger haben die Verluste im Netzbereich deshalb einfach dadurch ausgeglichen, dass sie den Strompreis erhöht haben, meist wurden dabei sogar noch ein paar Cent zusätzlich aufgeschlagen. Zu Beginn der Strommarktregulierung hatten die Energieversorger mit dieser Strategie noch großen Erfolg. In strukturschwachen Gebieten, in denen es auch heute noch kaum Wettbewerb auf Energiemarkt gibt, lässt sich dieses Phänomen immer noch beobachten.
Im Dezember 2012 wurde zwar eine Markttransparenzstelle geschaffen, die den Großhandel mit Strom und Gas beaufsichtigen soll, bisher handelt es sich hier aber um einen zahnlosen Behörden-Tiger. Dass es auch anders geht,zeigt die Schweiz. Dort ist die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom für die Regulierung aller drei Geschäftsfelder zuständig und kann, wenn sie Handlungsbedarf sieht, auch den Strom-Endpreis, den die Abnehmer effektiv zahlen, festlegen.
Wie können die Verbraucher den Strompreis beeinflussen?
Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie den Strompreis auf politischer und auf individueller Ebene beeinflussen. Oft werden Ökostrom und niedrige Strompreise in einem Atemzug gefordert, es muss Ihnen aber klar sein, dass sich diese Ziele antinomisch verhalten. Zumindest Mittelfristig wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien extrem teuer, ob Sie das wollen, entscheiden Sie auch an der Wahlurne.
Viel unmittelbarer wirkt sich aber Ihr Konsumverhalten auf Ihren Geldbeutel aus. Dass die Bemühungen der Bundesnetzagentur in der Vergangenheit oft ins Leere liefen, lag auch an den Verbrauchern, die Strompreissteigerungen oftmals einfach hinnahmen. Dabei kann sich ein Wechsel des Stromlieferanten durchaus lohnen.
Wenn Sie sich das nächste Mal über Ihre Stromrechnung ärgern, dann sollten Sie einfach einmal Preise vergleichen. Das gilt insbesondere dann, wenn Ihr Grundversorger einer der großen vier der Branche ist. E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall unterhalten auch „Billig-Töchter“. Sie haben also durchaus die Möglichkeit, Strom preisgünstig zu erwerben, ohne fürchten zu müssen, dass ein junges Start-up pleite geht und Ihre Vorauszahlungen im Nirwana der Insolvenzmasse verschwinden.
Auch große Stadtwerke sind oft an Billig-Stromanbietern beteiligt. In jedem Fall sollten Sie das Preis-Leistungsverhältnis regelmäßig prüfen und sich dann auch einmal zu einem Anbieterwechsel aufraffen. Das ist leichter als Sie denken und dass Ihnen der Strom nach einem Lieferantenwechsel einfach abgestellt wird, müssen Sie wirklich nicht fürchten. Solche Schauergeschichten kursieren zwar im Internet, realiter ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Blitzschlag aber nur unwesentlich geringer.