Stromanbieter pleite: Was bedeutet das für mich?

Wenn der Stromanbieter pleite geht, bedeutet das für die Kunden oftmals Ratlosigkeit. Wer versorgt mich nun mit Strom? Bei wem kann ich etwaige Vorauszahlungen einfordern? Wir erklären, was eine Insolvenz des Stromanbieters für den Kunden bedeutet.
Stromanbieter pleite: Was bedeutet das für mich?
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Bei Insolvenz nicht automatisch Sonderkündigungsrecht

Kunden haben nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht inne, wenn der Stromanbieter pleite geht. Solange das Unternehmen weiterhin alle vertraglichen Pflichten erfüllt, darf der Kunde auch bei Insolvenz des Anbieters nicht ohne Weiteres kündigen. Er muss sich an die vertraglichen Kündigungsfristen halten. Sollte der Anbieter allerdings den Vertrag ändern und etwa die Preise erhöhen, hat der Kunde Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Er darf den Vertrag umgehend kündigen und bei einem neuen Anbieter unterschreiben. In der Übergangszeit muss der örtliche Grundversorger die Versorgung mit Energie übernehmen.

Wenn der Stromanbieter pleite geht, ist der örtliche Grundversorger zuständig

Sollte der Stromanbieter Insolvenz anmelden, können Kunden ihren Vertrag mit dem Anbieter umgehend auflösen. Der örtliche Grundversorger ist dazu verpflichtet, jeden zahlungsfähigen Kunden mit Strom zu versorgen. Die Tarife sind allerdings meist kostspieliger als die Tarife anderer Anbieter. Kunden müssen sich also selbstständig um die Einstufung in einen günstigen Tarif bemühen oder aber zügig zu einem anderen Anbieter wechseln.

Der Wechsel vom Grundversorger zu einem neuen Anbieter ist an keine Fristen gebunden. Kunden können also umgehend wieder wechseln, sobald sie einen passenden Anbieter gefunden haben. Der örtliche Anbieter wird die Kunden in der Regel selbstständig über die Details informieren.

Vorauszahlungen werden oft nicht erstattet

Kunden, die Vorauszahlungen geleistet haben, machen sich bei einer Insolvenz des Stromanbieters besonders große Sorgen. Zurecht, denn ein insolventes Unternehmen ist meist nicht mehr in der Lage, Zahlungen zu erstatten. Erst wenn die Gläubiger abgefunden wurden, sind die Forderungen der Kunden an der Reihe. Das verfügbare Kapital genügt dann jedoch meist nicht mehr, um alle offenen Posten zu begleichen.

Kunden sollten sich im Vorhinein überlegen, ob ein Stromtarif mit Vorkasse die richtige Option ist. Tarife mit Vorkasse sollten nur bei bekannten Anbietern abgeschlossen werden, bei denen kein großes Risiko einer Insolvenz besteht. Neue Anbieter gilt es zu meiden, wenn die einzige Option Vorkasse oder Sonderabschlagszahlungen ist.

Wer dennoch eine Vorauszahlung geleistet hat, sollte die Rückforderung dennoch stellen. Zuständig ist der Insolvenzverwalter der Firma, der alle offenen Posten aufnimmt. Nur wenn dieser die Forderung erhalten hat, besteht die Möglichkeit einer Erstattung.

Sollten höhere Vorauszahlungen geleistet worden sein, etwa weil der Kunden früher selbst Zahlungsschwierigkeiten hatte und anders keinen Vertrag erhalten hätten, muss unter Umständen ein Anwalt eingeschaltet werden.

Stromanbieter übernommen: Die Verträge bleiben bestehen

Wenn der Stromversorger von der Konkurrenz übernommen wird, gehen auch die bestehenden Verträge zum neuen Provider über. Kunden können den Strom zum selben Preis wie zuvor beziehen und haben die Möglichkeit, offene Rechnungen ebenfalls beim neuen Anbieter einzufordern.

Abschlagszahlungen frühzeitig reduzieren

Es empfiehlt sich, schon im Vorfeld die monatlichen Abschlagszahlungen zu reduzieren. Die Abschlagshöhe ist genau berechnet und darf eine gewisse Summe nicht überschreiten. Es gilt, dennoch den Vertrag mit dem Unternehmen zu kündigen, insbesondere wenn weiterhin höhere Abschlagszahlungen geleistet werden. Einfach eingestellt werden darf die Zahlung durch den Kunden nämlich auch bei einer Insolvenz nicht. Der Stromanbieter kann Schadensersatz fordern, wenn Zahlungen nicht mehr geleistet werden. Darum sollten Kunden immer den korrekten Weg nehmen und den Stromvertrag fristgerecht kündigen, wenn der Stromprovider pleite ist. Eine Rückfrage bei den örtlichen Grundversorgern gibt Aufschluss über die Details.

Unternehmen, die nicht stark verschuldet sind, können den Betrieb bei einer Insolvenz zumeist noch einige Monate oder Jahre aufrechterhalten. Das Insolvenzverfahren stellt sicher, dass das Unternehmen weiterhin Zugriff auf die finanziellen Mittel hat. Dadurch wird wiederum die Energieversorgung an den Endkunden sichergestellt. Stromkunden müssen sich also keine Sorge machen. Auch eine Insolvenz bedeutet nicht, dass der Anbieter umgehend die Versorgung einstellt oder Vorauszahlungen einbehält.