Stromabschlag zu hoch? So können Sie sich wehren!

Dass die Stromkosten immer weiter anzusteigen scheinen, ist kein Geheimnis – zum Ärgernis vieler Verbraucher. Dennoch muss man sich zu hohe Abschlagszahlungen nicht gefallen lassen. Kunden müssen keinesfalls in Vorkasse gehen, wenn sie monatlich einen festen Betrag an den Stromanbieter zahlen – denn die Beitragshöhe muss sich immer an der Abrechnung aus dem Vorjahr orientieren.
Stromabschlag zu hoch? So können Sie sich wehren!
© gopixa – Panthermedia.net

Verlangt der aktuelle Stromanbieter deutlich zu hohe Abschläge und zahlt unter Umständen auch bestehendes Guthaben aus den Abrechnungen vom Vorjahr nur mit starker Verzögerung zurück, dann ist es höchste Zeit, aktiv zu verwenden. Eilig handeln sollte man auch dann, wenn der Energieversorger kurz vor der Pleite steht – denn dann sind zu viel gezahlte Beträge oft gar nicht mehr rückerstattbar, weil dem Energieversorger dazu die Solvenz fehlt. Aus diesem Grund sollten Verbraucher Abschlagszahlungen einfordern, welche dem tatsächlichen Stromverbrauch möglichst nahe kommen.

Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Der aktuelle Energieverbrauch rechtfertigt keine höheren Abschlagszahlungen

Viele Verbraucher nehmen fälschlicherweise bei einem plötzlich höheren Abschlag an, dass der Energieversorger die Kosten erhöht hat oder sich am Verbrauch im laufenden Jahr orientiert. Doch wie sollte das funktionieren – denn noch weiß der Energieversorger nicht, wie die Abrechnung am Ende des Jahres aussieht. Erst, sobald eine neue Abrechnung erstellt ist, kann eine höhere Abschlagszahlung festgelegt werden. Erfolgt diese aber, ohne dass merklich mehr Energie verbraucht worden ist, sollte man sich unbedingt wehren.

Energieversorger ziehen Vorteile aus hohen Abschlägen

Natürlich geschieht es nicht ohne Grund, dass manche Energieversorger die Abschlagszahlungen ihrer Kunden willkürlich erhöhen. Denn auf diese Weise erhalten sie einen kostenlosen Kredit und erhöhen somit ihre Liquidität. Allerdings treiben einige Energieversorger diesen Kredit mit unlauteren Mitteln ein. So wurde es in der Vergangenheit bereits einige Stromversorger gerichtlich verboten, bei der Berechnung des Abschlags für die nächste Abrechnungsperiode einfach höhere Beträge anzusetzen als im Vorjahr.

Grundsätzlich müssen Abschläge für den Stromverbrauch immer anhand des Verbrauchs im letzten abgerechneten Jahr berechnet werden. Ist dies nicht so einfach möglich – weil man beispielsweise den Wohnort gewechselt hat und zuvor Kunde bei einem anderen Energieversorger war – dann kann die Abschlagszahlung auch nach dem etwaigen Durchschnittsverbrauch erfolgen. Hierbei spielt es beispielsweise eine Rolle, wie viele Personen im Haushalt leben. Kann der Kunde glaubhaft vermitteln, dass der Stromverbrauch deutlich niedriger ausfällt, dann muss der Versorger dies auch entsprechend beachten. Steigen die Preise an, darf der Betrag für den Abschlag auch nur prozentual mit erhöht werden. Hier hilft bei offenen Fragen auch der Verbraucherschutz weiter, der auch bei Problemen oder Streitfällen kontaktiert werden kann.

Dass man plötzlich einen viel höheren Abschlag als zuvor an seinen Stromanbieter zahlt, tritt oft dann ein, wenn man den Versorger wechselt. Besteht das Vertragsverhältnis dagegen bereits seit längerer Zeit, ist eine deutliche Erhöhung des Abschlags eher die Ausnahme – denn der Energieversorger ist dazu verpflichtet, den Vorjahresverbrauch als Richtwert heranzuziehen. Ein Anstieg des Abschlags ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Kunde deutlich mehr Energie verbraucht hat als im Vorjahr.

Wie lassen sich zu hohe Abschlagszahlungen beim Energieversorger schon im Voraus verhindern?

Wechselt man den Energieanbieter, hat man bei der Anmeldung die Möglichkeit, selbst den etwaigen Jahresverbrauch anzugeben. Daher ist es für Verbraucher von Vorteil, wenn sie ihren Verbrauch möglichst genau kennen und diesen dem Stromversorger entsprechend mitteilen. Er kann dann auf dieser Basis einen entsprechenden Abschlag berechnen, der nach der ersten Abrechnungsperiode noch erhöht oder reduziert werden kann, wenn er nicht dem tatsächlichen Verbrauch entspricht.

So können sich Verbraucher gegen einen zu hohen Abschlag wehren

Stellt man selbst fest, dass der Energieversorger einen zu hohen Abschlag verlangt oder den Betrag deutlich erhöht hat, sollte man sich unverzüglich mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Zögern Sie nicht, dagegen zu argumentieren! Kann man glaubwürdig begründen, dass eine höhere Abschlagszahlung nicht gerechtfertigt ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, diese entsprechend zu reduzieren. Oft genügt es schon, wenn man sich telefonisch erkundigt und um eine Prüfung des Sachverhalts bittet. Im Übrigen sind Stromversorger dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber schriftlich zu informieren, wenn sie die Abschläge erhöhen – und dies auch unmissverständlich zu begründen.

Sollte der Stromanbieter keine Begründung angeben, greift für Verbraucher das Sonderkündigungsrecht. Denn die Abschläge müssen sich – wie bereits erwähnt – am tatsächlichen Energieverbrauch und den derzeitigen Tarifen orientieren. Betroffene Verbraucher sollten ihrem Energieversorger eine Frist von 14 Tagen setzen, in denen er seinen Pflichten nachkommen soll – hält er sich trotzdem nicht daran, darf man das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Wenn sich der Energieversorger nach wie vor wehrt oder nicht mit sich reden lässt, gibt es einen guten Tipp für Verbraucher: Verzichten Sie auf einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit, sondern teilen Sie ihm monatlich den Zählerstand mit. Anhand dieser Grundlage wird der Abschlag dann immer neu berechnet und man kann sofort prüfen, ob alles stimmt. Denn die angegebenen Zählerstände darf der Stromversorger nicht ignorieren – er muss sie aufnehmen und entsprechend darauf reagieren.